EINLEITUNG
Folgende Schutzmassnahmen sind bei Beerdigungen im Familienkreis umzusetzen. Andere Schutzmassnahmen sind erlaubt, wenn die Situation dies erfordert, sie dem Schutzprinzip entsprechen und gleichwertig oder besser schützen.
GRUNDREGELN
Das Schutzkonzept muss sicherstellen, dass die folgenden Vorgaben eingehalten werden. Für jede dieser Vorgaben müssen ausreichende und angemessene Massnahmen vorgesehen werden. Die Verantwortlichen für die Zeremonienstätte sind für die Auswahl und Umsetzung dieser Massnahmen verantwortlich.
- Alle Personen reinigen sich die Hände
- Alle Personen halten 2 m Abstand zueinander
- Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden
- Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen
- Kranke nach Hause schicken und anweisen, die (Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen
- Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Situation vor Ort, um den Schutz zu gewährleisten
- Information von betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen
- Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen und anzupassen
Die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit sowie kantonale Vorgaben für Bestattungsunternehmen hinsichtlich Aufbahrungen gelten weiterhin.