Auch "Kremation" genannt
Feuerbestattung
Bestattungsformen im Detail
Nach einer Kremation haben Sie eine grosse Auswahl an Bestattungen
Die Friedhöfe und Aufbahrungshallen befinden sich im Besitz der Gemeinden oder Religionsgemeinschaften. Alle Aufbahrungshallen werden für die Trauerfeier von uns entsprechend vorbereitet und eingerichtet.
Unter einer Feuerbestattung werden die Kremation und die anschliessende Beisetzung der Asche des Verstorbenen verstanden. Der Vorteil dieser Bestattungsart ist die Vielzahl an Möglichkeiten, um die Urne beizusetzen. Bei der Erdbestattung gibt es in der Regel lediglich die Auswahl zwischen einem Reihengrab oder einem Familiengrab. Bei der Feuerbestattung kann die Urne auf dem Friedhof, im Wurzelbereich eines Baumes, in der Luft oder im Wasser bestattet werden. Die Urne kann auch mit nach Hause genommen werden, weil in der Schweiz keine Beisetzungspflicht für die Asche besteht.
Ablauf einer Feuerbestattung
kleine Beschreibung zur Kremation
Durch die Kremation des Verstorbenen unterscheidet sich der Ablauf einer Erd- oder einer Feuerbestattung. Der Zeitraum zwischen dem Todesfall und der Beisetzung ist aufgrund der Kremation länger. Ausserdem können Sie entscheiden, ob eine Trauerfeier vor der Einäscherung am Sarg oder im Anschluss an der Urne stattfinden soll. Einige Familien halten eine Abdankung mit Sarg mit Verwandten, Freunden und Bekannten ab, setzen die Urne dann aber im engsten Familienkreis bei. Diese Vorgehensweise gibt die Möglichkeit, dem Verstorbenen gemeinsam und in einem feierlichen Rahmen zu gedenken und in Ruhe Abschied zu nehmen.
Der Leichnam wird im Krematorium eingeäschert. Jeder Sarg wird dort dem Ofen einzeln zugeführt. Die Kremation findet bei einer Temperatur von 1.200 Grad Celsius statt und dauert rund 90 Minuten. Anschliessend werden die Überreste des Verstorbenen in einer Urne versiegelt.
Es wird jeweils nur ein Leichnam verbrannt und es ist absolut sicher, dass die Aschenreste von einer ganz bestimmten Person stammen und nicht vermischt werden. Um die Aschenreste jedenfalls zuordnen zu können und Verwechslungen auszuschliessen, wird jedem Sarg ein unbrennbarer Schamott-Stein mit einer Nummer beigelegt. Stein und Nummer finden sich später unzerstört in der Asche, so dass diese zweifelsfrei identifiziert werden kann.
Urne
Die Gemeinden stellen der Grabart entsprechende Urnen zur Verfügung (“Standardurne”). Es können auch andere Urnen ausgesucht werden. In der Schweiz besteht kein Friedhofszwang für Urnen. Dies bedeutet, dass die Urnen mit nach Hause genommen werden können, in einem Wald, in einem Gewässer oder sonst irgend wo in der Natur beigesetzt werden können. Es besteht auch die Möglichkeit die Asche vom Verstorbenen in einen Diamant zu transformieren.
Es können auch verschiedene Varianten gewählt und kombiniert werden. Es ist zum Beispiel möglich, einen Teil der Asche auf dem Friedhof beizusetzen und einen Teil der Asche mit nach Hause zu nehmen.
Alternative zur "Standardurne"
Wir haben auch unzählige andere Urnenmodelle zur Auswahl gerne beraten wir Sie hierzu.
Mögliche Grabarten bei einer Feuerbestattung
Unten finden Sie die möglichen Feuerbestattungsarten auf den Friedhöfen Oberriet, Kobelwald, Montlingen, Eichenwies und Kriessern
Urnen-Reihengräber
Bei einem Urnen-Reihengrab (Einzelgrab) werden die Gräber der Reihe nach vergeben.
Gesetzliche Grabesruhe von mindestens 10 Jahren
Gemeinschaftsaschengrab
Mit oder ohne Namensnennung
Gesetzliche Grabesruhe von mindestens 10 Jahren
Urnenwand (nicht in Eichenwies)
Auf den Friedhöfen Oberriet, Kobelwald, Montlingen und Kriessern gibt es eine Urnenwand (Urne wird vor der Wand in den Boden versenkt)
Gesetzliche Grabesruhe von mindestens 10 Jahren
Urnenwürfel (nur in Eichenwies)
Auf dem Friedhof Eichenwies gibt es Urnenwürfel (Urne wird vor dem Würfel in den Boden versenkt)
Gesetzliche Grabesruhe von mindestens 10 Jahren
Familiengräber
Sofern es die Platzverhältnisse erlauben, können auf allen Friedhöfen in den dafür vorgesehenen Feldern Familiengrabstätten für zwei Erdbestattungen gemietet werden.
Die Mietzeit für eine Familiengrabstätte beträgt 40 Jahre. Während der letzten 20 Jahre der Mietdauer darf keine Erdbestattung und während den letzten 10 Jahren keine Urnenbeisetzung mehr vorgenommen werden. Es sei denn, der Vertrag wird um so viele Jahre verlängert wie es für die Einhaltung der Grabesruhe notwendig ist. Die Mietdauer von 40 Jahren kann in der Regel um höchstens 20 Jahre verlängert werden.
Geschichte der Feuerbestattung
Interessant ist zu wissen, warum die Feuerbestattung so viele Jahrhunderte lang nicht oder kaum mehr praktiziert wurde. Denn das Urnengrab war in Mitteleuropa zwischen 1250 und 750 vor Christi weit verbreitet. Der Grund für das vorläufige Ende der Feuerbestattung liegt im Christentum und in einem engen, wörtlichen Verständnis der Auferstehung der Toten zu suchen. Wenn der Körper des Verstorbenen bei der Auferstehung von Gott wieder zum Leben erweckt würde, bedeutete es eine Missachtung Gottes, den Körper durch Feuer zu zerstören.
Erst 1964 wurde im katholischen Kirchenrecht das Verbot der Feuerbestattung aufgehoben, sofern damit nicht die explizite Leugnung des Glaubens an die Auferstehung zum Ausdruck gebracht werden soll. Heute ist die Feuerbestattung der Erdbestattung gleichgestellt.
Möglichkeiten der Beisetzung nach der Kremation
Baumbestattung
Eine Baumbestattung oder auch Waldbestattung genannt, ist eine noch relativ neue Bestattungsart in der Schweiz. Bei dieser wird die Asche des Verstorbenen im Wurzelbereich eines Baumes bestattet.
Diamantbestattung
Bei der Diamantbestattung handelt es sich um eine relative junge Bestattungsart. Der Begriff Diamantbestattung beinhaltet die Umwandlung der menschlichen Kremationsasche in einen kultivierten Diamanten.
Naturbestattung
Unter “Naturbestattung” versteht man eine Beisetzung auf Feldern, in Wäldern, im Gebirge oder auf hoher See.
Weltraumbestattung
Die Weltraumbestattung ist eine sehr seltene und teure Bestattungsart.
Wasserbestattung
Unter einer Seebestattung oder Flussbestattung versteht man die sterblichen Überreste eines eingeäscherten Verstorbenen auf See oder an einem Fluss.
Urne nach Hause
Die Asche einer verstorbenen Person ist in der Schweiz frei verfügbar und darf mit nach Hause genommen werden.
Bestattung im Garten
Bei einer Bestattung im eigenen Garten kann die Asche oder die ganze Urne beigesetzt werden.