Die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus wurden weitgehend gelockert. Trotzdem ist die gesamte Bevölkerung aufgerufen, vorsichtig zu bleiben und die Hygiene- und Distanzregeln weiter einzuhalten. Der Bundesrat hat zudem entschieden, die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz auf den 19. Juni 2020 zu beenden.
Religiöse Veranstaltungen und Begräbnisse:
- Ab dem 28. Mai 2020 sind religiöse Veranstaltungen wie Gottesdienste, Hochzeiten, Erstkommunionfeiern wieder erlaubt.
- Begräbnisse dürfen ab dem 28. Mai 2020 mit maximal 300 Teilnehmenden durchgeführt werden.
- In den Kirchen bleiben die Weihwasserbecken geleert.
SO SCHÜTZEN WIR UNS
Jetzt unbedingt neue Regeln einhalten: