Massnahmen und Verordnungen ab 19.10.2020

Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 18. Oktober 2020 folgende Massnahmen beschlossen: Einschränkungen für private Veranstaltungen, keine öffentlichen Versammlungen von mehr als 15 Personen, ausgeweitete Maskenpflicht und Empfehlung fürs Homeoffice. Diese Massnahmen treten am 19. Oktober 2020 in Kraft.  

Aktueller Stand

Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 18. Oktober 2020 Massnahmen beschlossen, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Dies in Absprache mit den Kantonen. Angesichts der ansteigenden Zahl der Neuansteckungen gilt ab 19. Oktober 2020 für alle öffentlich zugänglichen Innenräume sowie für alle Zugangsbereiche des öffentlichen Verkehrs schweizweit eine Maskenpflicht, also zum Beispiel in Restaurants, Geschäften oder Theatern sowie in Bahnhöfen, Flughäfen oder an Bus- und Tramhaltestellen. Seit 6. Juli 2020 gilt eine solche Maskenpflicht bereits für den gesamten öffentlichen Verkehr.

Zudem sind ab 19. Oktober 2020 spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum verboten. Für alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen gilt eine Maskenpflicht. Es darf nur sitzend konsumiert werden und die Kontaktdaten aller teilnehmenden Personen müssen erfasst werden.

Auch in allen Restaurations- und Unterhaltungsbetrieben darf nur noch sitzend konsumiert werden. Zudem empfiehlt der Bundesrat wie im März 2020 wieder das Homeoffice.

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