Bestattungsarten

Erdbestattung

Bestattungsformen im Detail

Erdbestattungen finden nur auf einem Friedhof statt

Die Friedhöfe und Aufbahrungshallen befinden sich im Besitz der Gemeinden oder Religionsgemeinschaften. Alle Aufbahrungshallen werden für die Trauerfeier von uns entsprechend vorbereitet und eingerichtet.

Das Ritual des „zu Grabe Tragens“ hat eine lange Tradition. Karl der Große verbot im Jahr 785 die Feuerbestattung und ab dem 9. Jahrhundert war die Erdbestattung in Europa die einzige Bestattungsart.

Bei einer Erdbestattung wird üblicherweise der Sarg am Tag des Begräbnisses vor der Aufbahrungshalle aufgebahrt, damit Verwandte, Freunde und Bekannte die Möglichkeit haben, sich persönlich zu verabschieden. Während der Abdankung wird der Verstorbene zum Grab geleitet. Das Versenken des Sarges in das Grab findet normalerweise nach der Abdankung statt.

Der Begriff Erdbestattung bezeichnet die Beisetzung eines Verstorbenen in einem Sarg im Erdreich. In der Schweiz sind Erdbestattungen nur auf einem Friedhof möglich. Der Sarg muss zersetzbar sein. Nach der Beisetzung findet in der Regel eine Trauerfeier statt. Die Beerdigung kann von einem Pfarrer, als auch von einem weltlichen Trauerredner abgehalten werden. Wichtigstes Element der Beisetzung ist die Trauerfeier. Diese wird entweder in einer Kirche, in der Friedhofskapelle oder direkt am Grab abgehalten.

Im Zentrum steht eine Trauerrede, welche von einem Geistlichen oder einem freien Trauerredner gehalten wird. Die Rede dient dem Gedenken an den Verstorbenen. Anschliessend begleitet die Trauergemeinde den Sarg zur Grabstätte. Falls Sie als Angehörige es wünschen, kann nun am Grab kondoliert werden. Oftmals wird aber ausdrücklich darum gebeten, davon abzusehen. Im Anschluss der Abdankung findet meistens ein Gottesdienst in der Kirche / Kapelle statt.

Mögliche Grabarten bei einer Erdbestattung

Unten finden Sie die möglichen Erdbestattungsgrabarten auf den Friedhöfen Oberriet, Kobelwald, Montlingen, Eichenwies und Kriessern

Bei einem Reihengrab (Einzelgrab) werden die Gräber der Reihe nach vergeben.

Mietdauer 20 Jahre

Bei einem Reihengrab (Einzelgrab) werden die Gräber der Reihe nach vergeben.

Mietdauer 20 Jahre

Sofern es die Platzverhältnisse erlauben, können auf allen Friedhöfen in den dafür vorgesehenen Feldern Familiengrabstätten für zwei Erdbestattungen gemietet werden.

Die Mietzeit für eine Familiengrabstätte beträgt 40 Jahre. Während der letzten 20 Jahre der Mietdauer darf keine Erdbestattung und während den letzten 10 Jahren keine Urnenbeisetzung mehr vorgenommen werden. Es sei denn, der Vertrag wird um so viele Jahre verlängert, wie es für die Einhaltung der Grabesruhe notwendig ist. Die Mietdauer von 40 Jahren kann in der Regel um höchstens 20 Jahre verlängert werden.

Auf den Friedhöfen Oberriet, Montlingen, Kriessern und Kobelwald gibt es Priestergräber

Auf dem Friedhof Eichenwies gibt es Reihengräber speziell nur für Angehörige des Franziskusorden

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