Wegleitung im Trauerfall

Todesfall nach Suizid oder Unfall

Ein Leitfaden für Hinterbliebene

Was muss sofort erledigt werden:

Falls Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben, oder Hilfe benötigen, sind wir gerne für Sie da.

Polizei aufbieten, Polizeinotruf 117

Wenn es sich um einen Unfall (Verkehrsunfall, Arbeitsunfall, Haushaltsunfall oder Sportunfall) Suizid oder Gewaltverbrechen handelt oder wird ein unklarer Todesfall angenommen, bieten Sie die Polizei auf: Telefon 117

Die Polizei wird alle weiteren Schritte in die Wege leiten und gegebenenfalls den Staatsanwalt und den Amtsarzt aufbieten.

Das Bestattungsinstitut übernimmt auf Anordnung der zuständigen Amtsstelle den Transport ins IRM (Institut für Rechtsmedizin).
Die Freigabe der verstorbenen Person wird den Angehörigen durch den Staatsanwalt oder die Polizei mitgeteilt.

Die polizeiliche Untersuchung kann einige Tage dauern. Wir empfehlen Ihnen, trotzdem mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir Ihnen die brennenden Fragen beantworten können.

Sobald die verstorbene Person freigegeben ist:

Falls Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben, oder Hilfe benötigen, sind wir gerne für Sie da.

In der Regel werden wir Herrsche Bestattungen von der Institution aufgeboten. Damit Wünsche der Angehörigen berücksichtigt werden können, wird empfohlen, direkt Kontakt mit uns aufzunehmen (Telefon 071 761 03 03).

  • Wer ist wann und wo verstorben
  • Geburtsdatum und ungefähres Gewicht und Grösse der verstorbenen Person
  • Liegt eine Bestattungsanordnung vor
  • Ankleiden der verstorbenen Person (Sterbehemd oder Privatkleider)
  • Welche Bestattungsart wird gewünscht
  • Auswahl Sargmodell (Standardsarg mit oder ohne Sargbespannung)

Wir kümmern uns um die Pflege und das Einsargen der verstorbenen Person.

Um den Zeitpunkt und die Art der Beerdigung, der Abdankung, oder der Urnenbeisetzung zu vereinbaren, sollten Sie sich mit dem zuständigen Pfarramt, oder der Religionsgemeinschaft ihrer Wahl in Verbindung setzen.

Gehörte die verstorbene Person keiner Konfession an, sollten Sie uns dies mitteilen, um die Bestattungsfeier organisieren zu können. Der Ort und Zeitpunkt der Abdankung / Bestattung ist vorgängig mit uns zu besprechen.

Pfarrämter katholisch

Oberriet

Gabi Ceric
079 243 28 53

Kobelwald

Armin Scheuter
071 761 12 02

Montlingen

Donat Haltiner
071 763 73 56

Eichenwies

Donat Haltiner
071 763 73 56

Kriessern

Pfarrer Waldemar Piatkowski
071 761 01 93

Pfarramt evangelisch

Oberriet

Martin Böhringer
071 760 07 43

Nehmen Sie inner zwei Tagen Kontakt mit dem Bestattungsamt der Wohngemeinde der verstorbenen Person auf. Mitnehmen sollten Sie:
  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Familienbüchlein oder Schriftenempfangsschein
  • Ihren gültigen amtlichen Ausweis (Reisepass oder ID)
Die Angestellten des Bestattungsamtes werden Sie über das weitere Vorgehen informieren und die Art der Bestattung mit Ihnen gemeinsam festlegen. Für Ausländische Staatsangehörige benötigen Sie folgende Dokumente:
  • Pass
  • Geburtsschein
  • Eheschein
  • Niederlassungsbewilligung

Bestattungsamt

Gemeinde Oberriet

Bestattungsamt
071 763 64 90

Öffnungszeiten:
Montag: 8.00 – 11.30 / 14.00 – 17.30 Uhr
Dienstag bis Freitag: 8.00 – 11.30 / 14.00 – 16.30 Uhr

Die Überführung vom Sterbeort zum Bestattungsort oder eine allfällige Urnenrückführung wird vom Bestattungsamt organisiert und durch uns Herrsche Bestattungen GmbH ausgeführt.

Die Information der amtlichen Stellen (AHV, Steueramt, Erbschaftsamt, Presse) erfolgt durch die Gemeindeverwaltung.

Die Todesanzeigen und Trauerzirkulare erst aufsetzen, wenn das Datum der Abdankung und der Ablauf der Beisetzung feststehen.

Die Leidzirkulare können Sie selbst aufsetzen oder gemeinsam mit uns ausarbeiten, gestalten (Motiv Karte aussuchen) und drucken lassen. Die Leidzirkulare können Sie alternativ auch direkt in einer Druckerei herstellen lassen.

Die Todesanzeigen können Sie selbst aufsetzen oder gemeinsam mit uns ausarbeiten, gestalten und schalten lassen. Die Kosten einer Todesanzeige hängen von der Grösse und der Zeitung ab.

Danksagungen werden in der Regel ca. 1 Woche nach der Bestattung versendet.

Blumen, Kränze, Sargbouquets und Wurfblumen können Sie bei uns bestellen, oder bei einer Gärtnerei Ihrer Wahl.

Musikalische Begleitung bestimmen und organisieren.

Auf Wunsch können wir das Leidmahl gerne im gewünschten Restaurant, eventuell im reservierten Saal organisieren. Bestimmung von gewünschtem Menu und Anzahl Gäste.

Zu einem späteren Zeitpunkt

Falls Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben, oder Hilfe benötigen, sind wir gerne für Sie da.

  • Pensionskasse

    Verständigen Sie den Arbeitgeber des Verstorbenen. Dieser informiert in der Regel anschliessend die berufliche Vorsorge. Fragen Sie nach. Falls der Verstorbene nicht mehr erwerbstätig war, informieren Sie die Pensionskasse schriftlich mit Beilage eines amtlichen Todesscheins.

  • Bank- oder Postcheckkonten

    Benachrichtigen Sie schriftlich mit Beilage eines amtlichen Todesscheins die Bank oder die Post, bei welcher die verstorbene Person über Konten verfügt hat. Verlangen Sie eine Saldobestätigung per Todestag und sistieren Sie Daueraufträge. Auskunft über die Möglichkeiten für sofortige Abhebungen zur Deckung der mit dem Todesfall zusammenhängenden Kosten erteilt die Rechtsabteilung der Bank oder Post.

  • Versicherungsgesellschaften und Krankenkasse

    Die Versicherungsgesellschaft und die Krankenkasse müssen schriftlich mit Beilage eines Todesscheins in Kenntnis gesetzt werden.

  • Wohnung / Haus

    Informieren Sie baldmöglichst den Vermieter der verstorbenen Person über den Todesfall und besprechen Sie den Abgabetermin der Wohnung oder des Hauses. Bei Hauseigentümern erlangen die Erben die Immobilie sofort, können aber erst nach Eintragung ins Grundbuch darüber verfügen. Dieser Eintrag erfolgt auf Grund eines Erbscheins. Wenden Sie sich in jedem Fall an das Erbschaftsamt der Wohngemeinde des Verstorbenen.

  • E-Mailkonten und Soziale Medien

    Melden sie E-Mailkonten ab. Denken sie auch an mögliche vorhandene Facebook-, Twitter-, Instagram-, Youtube- oder ähnliche Profile. Auch diese sollten nach einer gewissen Zeit abgemeldet werden.

  • Grabpflege

    Zeitaufwand Grabpflege organisieren (Eigenpflege oder Engagement durch uns, eines Friedhofsgärtners oder Gärtnerbetrieb, evtl. Konto für Grabpflege eröffnen – Dauer 10 – 20 Jahre).

  • Grabstein

    Nach zirka sechs Monaten kann ein Grabstein gesetzt werden. Dies ist aber von Friedhof zu Friedhof verschieden. Fragen Sie nach. Nehmen sie diesbezüglich mit einem Bildhauer Ihres Vertrauens Kontakt auf und teilen sie ihm Ihre Wünsche mit (Friedhofreglement beachten).

Bestellung amtlicher Todesschein

Der amtliche Todesschein, welcher für Versicherungen / Banken usw. benötigt wird, muss beim zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeortes bestellt werden. 

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns gerne an: 071 761 03 03 oder benutzen Sie unser Kontaktformular
Nach oben scrollen