Wegleitung im Trauerfall
Todesfall zu Hause
Ein Leitfaden für Hinterbliebene
Was muss sofort erledigt werden:
Falls Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben, oder Hilfe benötigen, sind wir gerne für Sie da.
Benachrichtigen Sie den behandelnden Arzt oder den Hausarzt. Ist dieser abwesend, den Notfallarzt verständigen, Telefon 0900 144 441 oder 144 um den Tod offiziell festzustellen (Ärztliche Todesbescheinigung wird ausgestellt). Bevor die Todesbescheinigung durch den Arzt nicht ausgestellt ist, darf nichts unternommen werden.
Benachrichtigen Sie uns Herrsche Bestattungen 071 761 03 03. Folgende Informationen benötigen wir:
- Wer ist wann und wo verstorben
- Geburtsdatum und ungefähres Gewicht und Grösse der verstorbenen Person
- Liegt eine Bestattungsanordnung vor
- Ankleiden der verstorbenen Person (Sterbehemd oder Privatkleider)
- Welche Bestattungsart wird gewünscht
- Auswahl Sargmodell (Standardsarg mit oder ohne Sargbespannung)
Wir kümmern uns um die Pflege und das Einsargen der verstorbenen Person.
Um den Zeitpunkt und die Art der Beerdigung, der Abdankung, oder der Urnenbeisetzung zu vereinbaren, sollten Sie sich mit dem zuständigen Pfarramt, oder der Religionsgemeinschaft ihrer Wahl in Verbindung setzen.
Gehörte die verstorbene Person keiner Konfession an, sollten Sie uns dies mitteilen, um die Bestattungsfeier organisieren zu können. Der Ort und Zeitpunkt der Abdankung / Bestattung ist vorgängig mit uns zu besprechen.
Pfarrämter katholisch
Oberriet
Gabi Ceric
079 243 28 53
Kobelwald
Armin Scheuter
071 761 12 02
Montlingen
Donat Haltiner
071 763 73 56
Eichenwies
Donat Haltiner
071 763 73 56
Kriessern
Pfarrer Waldemar Piatkowski
071 761 01 93
Pfarramt evangelisch
Oberriet
Martin Böhringer
071 760 07 43
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Familienbüchlein oder Schriftenempfangsschein
- Ihren gültigen amtlichen Ausweis (Reisepass oder ID)
- Pass
- Geburtsschein
- Eheschein
- Niederlassungsbewilligung
Bestattungsamt
Gemeinde Oberriet
Bestattungsamt
071 763 64 90
Öffnungszeiten:
Montag: 8.00 – 11.30 / 14.00 – 17.30 Uhr
Dienstag bis Freitag: 8.00 – 11.30 / 14.00 – 16.30 Uhr
Die Überführung vom Sterbeort zum Bestattungsort oder eine allfällige Urnenrückführung wird vom Bestattungsamt organisiert und durch uns Herrsche Bestattungen GmbH ausgeführt.
Die Todesanzeigen und Trauerzirkulare erst aufsetzen, wenn das Datum der Abdankung und der Ablauf der Beisetzung feststehen.
Die Leidzirkulare können Sie selbst aufsetzen oder gemeinsam mit uns ausarbeiten, gestalten (Motiv Karte aussuchen) und drucken lassen. Die Leidzirkulare können Sie alternativ auch direkt in einer Druckerei herstellen lassen.
Die Todesanzeigen können Sie selbst aufsetzen oder gemeinsam mit uns ausarbeiten, gestalten und schalten lassen. Die Kosten einer Todesanzeige hängen von der Grösse und der Zeitung ab.
Danksagungen werden in der Regel ca. 1 Woche nach der Bestattung versendet.
Musikalische Begleitung bestimmen und organisieren.
Auf Wunsch können wir das Leidmahl gerne im gewünschten Restaurant, eventuell im reservierten Saal organisieren. Bestimmung von gewünschtem Menu und Anzahl Gäste.
Zu einem späteren Zeitpunkt
Falls Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben, oder Hilfe benötigen, sind wir gerne für Sie da.
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Pensionskasse
Verständigen Sie den Arbeitgeber des Verstorbenen. Dieser informiert in der Regel anschliessend die berufliche Vorsorge. Fragen Sie nach. Falls der Verstorbene nicht mehr erwerbstätig war, informieren Sie die Pensionskasse schriftlich mit Beilage eines amtlichen Todesscheins.
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Bank- oder Postcheckkonten
Benachrichtigen Sie schriftlich mit Beilage eines amtlichen Todesscheins die Bank oder die Post, bei welcher die verstorbene Person über Konten verfügt hat. Verlangen Sie eine Saldobestätigung per Todestag und sistieren Sie Daueraufträge. Auskunft über die Möglichkeiten für sofortige Abhebungen zur Deckung der mit dem Todesfall zusammenhängenden Kosten erteilt die Rechtsabteilung der Bank oder Post.
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Versicherungsgesellschaften und Krankenkasse
Die Versicherungsgesellschaft und die Krankenkasse müssen schriftlich mit Beilage eines Todesscheins in Kenntnis gesetzt werden.
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Wohnung / Haus
Informieren Sie baldmöglichst den Vermieter der verstorbenen Person über den Todesfall und besprechen Sie den Abgabetermin der Wohnung oder des Hauses. Bei Hauseigentümern erlangen die Erben die Immobilie sofort, können aber erst nach Eintragung ins Grundbuch darüber verfügen. Dieser Eintrag erfolgt auf Grund eines Erbscheins. Wenden Sie sich in jedem Fall an das Erbschaftsamt der Wohngemeinde des Verstorbenen.
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E-Mailkonten und Soziale Medien
Melden sie E-Mailkonten ab. Denken sie auch an mögliche vorhandene Facebook-, Twitter-, Instagram-, Youtube- oder ähnliche Profile. Auch diese sollten nach einer gewissen Zeit abgemeldet werden.
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Grabpflege
Zeitaufwand Grabpflege organisieren (Eigenpflege oder Engagement durch uns, eines Friedhofsgärtners oder Gärtnerbetrieb, evtl. Konto für Grabpflege eröffnen – Dauer 10 – 20 Jahre).
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Grabstein
Nach zirka sechs Monaten kann ein Grabstein gesetzt werden. Dies ist aber von Friedhof zu Friedhof verschieden. Fragen Sie nach. Nehmen sie diesbezüglich mit einem Bildhauer Ihres Vertrauens Kontakt auf und teilen sie ihm Ihre Wünsche mit (Friedhofreglement beachten).
Bestellung amtlicher Todesschein
Der amtliche Todesschein, welcher für Versicherungen / Banken usw. benötigt wird, muss beim zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeortes bestellt werden.